
Das BEM-Ablehnungsprotokoll in vier Schritten nach § 167 Abs. 2 SGB IX
Ein Mitarbeiter lehnt das BEM ab. Kurz, manchmal mürrisch, oft ohne Begründung. HR nickt — und macht weiter. Drei Jahre später, im Kündigungsschutzstreit, fragt das Arbeitsgericht: „Wo ist der Nachweis, dass das BEM angeboten wurde und dass die Ablehnung dokumentiert ist?“
Wenn die Antwort „Der damalige HR-Mitarbeiter erinnert sich daran“ lautet, ist die Kündigung in Gefahr.
Warum ist die Dokumentation kritischer als das Gespräch selbst?
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Hat der Arbeitgeber kein ordnungsgemäßes BEM angeboten, ist eine krankheitsbedingte Kündigung zwar nicht automatisch unwirksam – er trägt aber eine erweiterte Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13). Dass das BEM angeboten wurde, muss er nachweisen können. Am meisten tragen dabei schriftliche Dokumente mit Datum, die sich später belegen lassen. Was das für eine spätere krankheitsbedingte Kündigung bedeutet, erklärt der Ratgeber Krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM.
Welche vier Schritte gehören ins Protokoll?
**Schritt 1 — Zustellnachweis archivieren:** Der Einlieferungsbeleg des Einwurf-Einschreibens kommt direkt in die BEM-Akte. Niemals E-Mail als Einladungskanal nutzen — die Zustellung ist nicht nachweisbar.
**Schritt 2 — Frist dokumentieren:** Das exakte Datum, an dem die 14-tägige Rückmeldefrist abläuft, wird notiert. Bei Schweigen: Vermerk „Keine Rückmeldung bis Fristablauf [Datum]“.
**Schritt 3 — Schriftliche Bestätigung einholen:** Lehnt die Person aktiv ab, um eine kurze Unterschrift bitten: „Ich lehne das Angebot zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ab.“ Möchte die Person nicht unterschreiben: Vermerk mit Zeugen im Protokoll.
**Schritt 4 — DSGVO-konforme Archivierung:** Die BEM-Akte getrennt von der Personalakte führen; in die Personalakte gehören nur Angebot, Zustimmung oder Ablehnung und vereinbarte Maßnahmen, keine Diagnosen. Zugriff haben nur die Personen, die das BEM durchführen — nicht der Vorgesetzte und nicht der Arbeitskreis Gesundheit. Wie Sie die BEM-Akte datenschutzgerecht führen, zeigt der Ratgeber BEM-Akte und Datenschutz.
Wie setzen Sie die Maßnahme um?
- 1Einwurf-Einschreiben-Beleg der BEM-Einladung in der BEM-Akte abheften
- 214-Tage-Rückmeldefrist mit Ablaufdatum notieren
- 3Bei Schweigen nach Fristablauf: Vermerk „Keine Rückmeldung, Ablehnung angenommen“ mit Datum
- 4Bei aktiver Ablehnung: schriftliche Bestätigung oder Zeugen-Vermerk
- 5BEM-Akte separat von der Personalakte anlegen — eigener Ordner, eigenes Verzeichnis
- 6Zugriff auf die BEM-Akte auf die BEM-Beauftragten bzw. das BEM-Team beschränken – nicht auf BGM-Koordination oder Arbeitskreis Gesundheit
- 7Löschfrist festlegen: Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, üblich ist die Löschung der BEM-Akte drei Jahre nach Abschluss; Angebot und Ablehnung bleiben als Nachweis in der Personalakte – ohne Gesundheitsdaten
Was brauchen Sie dafür?
- Aufwand
- unter 30 Min.
- Kosten
- 0 €
- Dauer
- 15 Minuten
- Setup
- 5 Min.
- ✓ Nachvollziehbare Dokumentation für den Fall einer krankheitsbedingten Kündigung — die rechtliche Bewertung übernehmen Fachleute für Arbeitsrecht
- ✓ Art. 9 DSGVO beachtet: besondere Kategorien personenbezogener Daten
- ✓ Klare Trennung von BEM-Akte und Personalakte beugt Datenschutzverstößen vor
- ✓ Vollständige Unterlagen, falls es zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren kommt
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- BEM-Prozess-Review: Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX)